Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die Compustore KG bietet zu gewerblichen Zwecken unter der Domain systemhaus.compustore.de und unter der Business Unit „compustore systems“ Dienstleistungen im Bereich IT an.
  2. Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge der Compustore KG (compustore systems) – nachfolgend Auftragnehmer (AN) genannt –, soweit nicht im Einzelfall Abweichungen und Nebenabreden ausdrücklich in Schriftform vereinbart sind. Die Geschäftsbedingungen gelten bei Auftragserteilung als vom Kunden – nachfolgend Auftraggeber (AG) – angenommen, auch wenn abweichenden Bestimmungen des AG, insbesondere allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG, nicht widersprochen wird.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst und können vom AG auf seinen Arbeitsspeicher geladen werden. Auf Wunsch können sie unter der E-Mail-Adresse systemhaus@compustore.de in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

  1. Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als Rangfolge:
  • besondere Geschäftsbedingungen der einzelnen Services
  • abweichend zur AGB getroffenen Vereinbarungen
  • diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • gesetzliche Regelung
  1. Die ladungsfähige Anschrift der Compustore KG sowie deren Vertretungsberechtigte lautet:

Compustore KG, Bajuwarenstraße 2f, 93053 Regensburg, Tel. +49 941 792091, Fax +49 941 46188124

§ 2 Teilnahmebedingungen

Der AN schließt mit AG Verträge ab, die unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie mit juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich vom AN angenommen wurde, ist der AN binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem AG berechtigt.

§ 3 Angebot

  1. Die Angebote des AN sind unverbindlich und freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen.

§ 4 Widerrufsbelehrung

  1. Ist der AG Verbraucher (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht ihm bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäftes ein Widerrufsrecht zu, über das der AN nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert:

Widerrufsrecht

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns compustore KG, Bajuwarenstraße 2f, 93053 Regensburg, Tel. +49 941 792091, Fax +49 941 46188124, systemhaus@compustore.de

mittels einer eindeutigen schriftlichen über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist:

  • compustore KG, Bajuwarenstr. 2f, 93053 Regensburg:
  • Hiermit widerrufe(n) ich/ wir () den von mir / uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren () / die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
  • Bestellt am () / erhalten am ()
  • Name des/ der Verbraucher (*)
  • Anschrift des / der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des / der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss des Widerrufs bei digitalen Inhalten

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn es sich bei der erbrachten Leistung um digitale Inhalte handelt gemäß § 356 Abs. 5 BGB. Der AG stimmt der Ausführung der Leistung durch den AN vor Ablauf der Leistung zu. Er bestätigt die Kenntnis der Ausführung gemäß §327 Abs 3.

Verlust des Widerrufsrechts

Der AG stimmt dem Verlust des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist zu, wenn es sich bei der Leistung um eine entgeltpflichtige Dienstleistung handelt, sobald diese vollständig erbracht wurde.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

  1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ . Unser Unternehmen erreichen Sie dazu unter der E-Mailadresse: kontakt@compustore.de.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Der AG kann den Kaufpreis elektronisch per Überweisung oder im Lastschriftverfahren bezahlen. Die Preise sind Nettopreise in EURO und verstehen sich zuzüglich, Umsatzsteuer, Kosten für Versand und Verpackung ohne Aufstellung, Montage, Einbau oder Installation. Vereinbarte Nebenleistungen und vom AN vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit nicht anders geregelt, zu Lasten des AG.
  2. Bei Zahlungsverzug (Überschreitung des genannten Zahlungstermins, jedoch spätestens 30 Tage nach Waren- und Rechnungserhalt) ist der AN berechtigt Verzugszinsen von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verlangen. Ist der AG kein Endverbraucher, beträgt der Zinssatz bei Verzugszinsen 8% über dem Basiszinssatz. Dem AN bleibt der Nachweis eines höheren, dem AG der eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
  3. Der AG ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom AN anerkannt sind. Der AG ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag ohne Zustimmung des AN abzutreten. Dies gilt nicht, wenn der AG ein berechtigtes Interesse an der Abtretung hat.
  4. Wenn der AG seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank seinen Scheck nicht einlöst, ist der AN zum sofortigen Rücktritt von diesem Vertrag ohne besondere vorhergehende Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen des AN gegenüber dem AG sofort in einem Betrag fällig.

§ 6 Pflichten des AG

  1. Der AG hat sich äußerlich offensichtliche Schäden an der Lieferung sofort in geeigneter Weise durch das Beförderungsunternehmen bescheinigen zu lassen. Verletzt der AG diese Pflicht, so führt dies für ihn zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen oder Verbraucherschutzrechten. Eine etwaige Rügepflicht des AG nach § 377 HGB bleibt unberührt.
  2. Nimmt der AG die Ware abredewidrig nicht an, so haftet er für den entstandenen Schaden.

Dieser wird mit 10% des Nettobetrages zuzüglich Umsatzsteuer pauschal vereinbart. Ferner hat der AG die Kosten für Hin- und Rücktransport zu tragen. Dem AN bleibt der Nachweis eines höheren, dem AG der eines niedrigeren Schadens vorbehalten.

  1. Eine verkaufte Software darf ohne Zustimmung des AN oder ohne berechtigtes Interesse des AG weder ganz noch teilweise Dritten überlassen werden.
  2. Der AG darf Kennzeichnungen, Copyrightvermerke und Eigentumsangaben an der Software in keiner Form verändern.
  3. Beim Einsatz der Software trägt das Risiko des Datenausfalls durch das Versäumnis einer tauglichen Datensicherung ausschließlich der AG.
  4. Die gelieferten Produkte können Technologien und Software enthalten, die den jeweils auf sie anwendbaren Exportkontrollvorschriften unterliegen. Der AG verpflichtet sich, diese Bestimmungen zu beachten. Bei Verletzung von Exportbestimmungen ist der AN zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der AG verpflichtet sich, bei der Ausfuhr die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes, die COCOM-Bestimmungen sowie die US-Export Administration Regulations zu beachten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung der dem AN gegen den AG aus dem Vertrag zustehenden Forderungen im Eigentum des AN. Ist der AG Kaufmann, besteht Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller dem AN gegen den AG zustehenden Forderungen. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
  2. Der AG ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er ist jedoch berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der AG tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf bzw. anteilsmäßig aus dem AN der durch Verarbeitung hergestellten Produkte an den AN ab, der AN nimmt die Abtretung an. Der AG hat auf Verlangen die Anschriften der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen mitzuteilen und die Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten. Beim Zugriff durch Dritte, insbesondere bei einer Pfändung oder bei sonstigen Beeinträchtigungen des Eigentums oder der abgetretenen Forderung ist der AN unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
  3. Übersteigt der Wert der unter Vorbehaltseigentum stehenden Waren zusammen mit den im Voraus abgetretenen Forderungen 120% der zu sichernden Ansprüche, so ist der AN auf Verlangen des AG zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
  4. Kommt der AG in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der AN den Kaufgegenstand vom AG herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.

§ 8 Nutzungsrechte

  1. Bei Hardwarekauf überträgt der AN dem AG das nicht ausschließliche und unwiderrufliche Recht zur Nutzung der mitverkauften Betriebssoftware.
  2. Bei Softwarekauf überträgt der AN dem AG das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die verkauften Programme auf unbestimmte Zeit für die gesamte wirtschaftliche Lebensdauer zu nutzen.
  3. Das Kopieren der Programme in maschinenlesbarer oder ausgedruckter Form ist nur in dem Umfang vertragsgemäßer Nutzung zulässig. Als vertragsgemäße Nutzung wird definiert: Einlesen von Instruktionen oder Daten eines Programms durch Übertragung aus Speicherkapazitäten oder von Datenträgern in die gekennzeichnete Zentraleinheit zum Zwecke der Verarbeitung sowie das Herstellen einer Kopie in maschinenlesbarer Form zur Datensicherung.

§ 9 Sachmängelgewährleistung, Garantie

  1. Der AN gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die dem Vertrag vorausgesetzten Verwendungen eignen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der AN nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung vom AN bzw. des Herstellers erwarten kann.
  2. Die Dauer der Gewährleistung beträgt ein Jahr, beim Kauf gebrauchter Gegenstände wird sie reduziert auf 3 Monate. Dadurch unberührt bleiben Ansprüche gemäß § 14 – Haftung. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Ware beim AG. Ist der AG ein Verbraucher, gelten die gesetzlich festgelegten Gewährleistungsfristen.
  3. Im Fall des Mangels kann der AG gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Der AN kann im Rahmen des §439 die vom AG gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt die Beseitigung eines Mangels nicht im Rahmen einer Reparatur oder einer angemessenen gesetzten Nacherfüllungsfrist, so ist der AG im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.
  4. Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überbeanspruchung entstanden ist. In den ersten 6 Monaten muss der AN nachweisen, dass der Mangel nicht vorher bestand. Danach kehrt sich die Beweislast zu Lasten des AG um.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Beweislast gemäß §477 BGB.

  1. Der AN übernimmt keine Gewähr für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder Spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion, Fallschaden oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der AG weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
  2. Die Gewährleistung erlischt, wenn der AG Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung des AN oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht vom AN autorisiert wurden, sofern die Störung damit im Zusammenhang stehen kann.
  3. Garantien sind nur verbindlich für den AN, wenn und soweit sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch die Verpflichtungen des AN aus der Garantie im Einzelnen festgehalten sind.

§ 10. Besondere Gewährleistungsregelungen außerhalb des Verbrauchsgüterkaufs

  1. Gewährleistungsrechte des Nutzers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach erfolgter Ablieferung der vom AN gelieferten Ware bei dem AG. Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche bleiben von der Regelung dieser Ziffer unberührt. Vor einer etwaigen Rücksendung der Ware ist der AN zu informieren.

§ 11 Höhere Gewalt

  1. Für den Fall, dass der AN die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist er für die Dauer der Hinderung von seinen Leistungspflichten befreit.
  2. Ist dem AN die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware aufgrund höherer Gewalt länger als einen Monat nicht möglich, so ist der AG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 12 Haftung

  1. Der AN haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der AN nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet worden muss. In jedem Fall ist die Haftung auf den fünffachen Kaufpreis begrenzt.
  3. Die gesetzliche Haftung des AN wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für das Fehlen der garantierten Beschaffenheit, wegen Arglist, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß für Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte des AN; sie gelten insbesondere für Schadensersatz- und für Aufwendungsersatzansprüche.

§ 13 Rückgaben

Für eine Rückgabe von Ware außerhalb eines gesetzlichen Widerrufs- oder Rückgaberechtes sowie außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung gelten die nachfolgenden Bedingungen:

  1. Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AN zurückgenommen. Die Ware muss sich in einwandfreien Zustand befinden und originalverpackt sein (komplette unbeschädigte Originalverpackung, Bedienungsanleitung, vollständiges Verpackungsmaterial etc.)
  2. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10% für Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten (mindestens jedoch 15,00 €) gutgeschrieben. Der Betrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der AN höhere oder der AG geringere Kosten nachweist. Sonderbestellungen, Software und Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen.
  3. Das Rückgaberecht richtet sich ausschließlich an Privatkunden, Geschäftskunden sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.

§ 14 Klausel zur Vermeidung des Missbrauchs im Versandhandel

Beim Zustandekommen seiner ersten Bestellung bestätigt der AG sein Einverständnis für die Einholung von Wirtschaftsinformationen zur Vermeidung von Missbrauch im Versandhandel, insbesondere bei Bankeinzug oder Lastschrift.

In diesem Zusammenhang bestätigt der AG bei seiner Bestellung sein Einverständnis Informationen bei Kredit-Dienstleistungsunternehmen wie z.B. der Schufa einzuholen und diese bei uneinbringlichen Forderungen einer überlassenen Ware innerhalb des Versandhandelsgeschäftes (z.B. durch eine unbegründete Rücklastschrift) weiterzuleiten.

§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz des AN.

Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der AG Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand, so ist der AN nach seiner Wahl berechtigt, an seinem Sitz oder am Sitz des AG zu klagen.

§ 16 Ausfuhrgenehmigung

  1. Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus sind vom AG in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den AG nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall gelten die gesetzlichen Regelungen. Das gleiche gilt, soweit diese allgemeinen Geschäftsbedingungen eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

§ 18 Hinweise

Preisänderungen, Schreibfehler und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen können abweichen. Alle Preise in Euro exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Stand September 2026